Entwässerungsgebühren


Die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen der Mitgliedsgemeinden Birgland und Illschwang ist in der jeweiligen Satzung für öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) und den hierzu ergangenen Änderungssatzungen geregelt.
Die Beiträge und Gebühren sind in der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Mitgliedsgemeinden und den hierzu ergangenen Änderungssatzungen festgelegt.

Die einzelnen Satzungen finden Sie auf dieser Seite hier. 



  • Julia Singer
    • Julia Singer
    • Verwaltungsangestellte
    • Kassenverwalterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-23
    • 09666 9131-25
    • singer@illschwang.de
  • Rebecca Baumer
    • Rebecca Baumer
    • Verwaltungsangestellte
    • Kassenverwalterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-13
    • 09666 9131-25
    • baumer@illschwang.de