Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtliche Eheschließungen


Gleichgeschlechtliche Paare müssen die Begründung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Begründung vorliegen.

Am 1. Oktober 2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Wir nehmen nur Anträge auf Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegen, ebenso die Anmeldungen für gleichgeschlechtliche Eheschließungen. Bitte kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

Weitergehende Infos

finden Sie im BayernPortal unter diesem link.



  • Isabel Köstler
    • Isabel Köstler
    • Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
    • Amtsleiterin, Standesbeamtin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-29
    • 09666 9131-25
    • koestler@illschwang.de