Wassergebühren


Die kommunale Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung nehmen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang die folgenden Wasserzweckverbände wahr.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe (VG Neukirchen)
Zweckverband zur Wasserversorgung der Illschwang-Gruppe (VG Illschwang)
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe (VG Illschwang)

Die Gemeinden Birgland und Illschwang werden von allen drei Wasserzweckverbänden versorgt.
Die Benutzungen der drei öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen sind in der jeweiligen Satzung für öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserabgabesatzung – WAS) der Wasserzweckverbände und den hierzu ergangenen Änderungssatzungen geregelt.
Die Beiträge und Gebühren sind in der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der zuständigen Wasserzweckverbände und den hierzu ergangenen Änderungssatzungen festgelegt.

Die einzelnen Satzungen finden Sie unter diesem link.



  • Julia Singer
    • Julia Singer
    • Verwaltungsangestellte
    • Kassenverwalterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-23
    • 09666 9131-25
    • singer@illschwang.de
  • Rebecca Baumer
    • Rebecca Baumer
    • Verwaltungsangestellte
    • Kassenverwalterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-13
    • 09666 9131-25
    • baumer@illschwang.de