Winterdienst


Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.
Die Gemeinden haben außerdem die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Anlieger bzw. Hinterlieger zu verpflichten, die Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen bzw. wenn kein Gehweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg besteht, diese öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite in sicherem Zustand zu erhalten.

Bitte richten Sie Meldungen von Schäden sowie zum Winterdienst (Räum- und Streuplan) an unsere Ansprechpartner in der Verwaltung.



Ansprechpartner Illschwang

  • Michael Hufnagel
    • Michael Hufnagel
    • Verwaltungsfachangestellter
    • Sachbearbeiter
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-15
    • 09666 9131-25
    • hufnagel@illschwang.de

Ansprechpartner Birgland

  • Martin Aures
    • Martin Aures
    • Verwaltungsfachwirt
    • Sachbearbeiter
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-16
    • 09666 9131-25
    • aures@illschwang.de