Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss


Die Wohngeldstelle beim Landratsamt Amberg-Sulzbach ist zuständig für die Entscheidung über Wohngeldanträge.

Wohngeld wird gewährt:
  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Antragsformulare liegen bei der Gemeinde auf, hier können auch Anträge entgegen genommen werden.