Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen.