Gemeinschaftsversammlung
Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung vertreten, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung vertreten, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist.
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied, für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Die ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen.
Jede Mitgliedsgemeinde, bzw. jede angeschlossene Dienststelle hat so viele einzeln abzugebende Stimmen, als Vertreter von ihr anwesend sind.
Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter, und zwar je auf die Dauer ihres gemeindlichen Amts.
Die Verwaltungsgemeinschaft erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage, soweit ihre sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken. Die Umlage wird für die Aufgaben nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Höhe der Umlage ist für jedes Rechnungsjahr durch Beschluss der Gemeinschaftsversammlung in der Haushaltssatzung festzusetzen. Die Verwaltungsgemeinschaft ist verpflichtet, eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Gemeinschaftsvorsitzender
1. Bürgermeister Dieter Dehling (CSU-BV)
Verbandsräte
Werner Englhard (CSU-BV)
Josef Markgraf (UWG)
Elke Pirner (SPD)
Stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende
1. Bürgermeisterin Brigitte Bachmann-Mühlinghaus (SPD)
Verbandsräte
Reinhard Kohl (BB)
Elmar Halk (SPD)