Mitglieder

Die Verwaltungsgemeinschaft

Mitglieder

Die Verwaltungsgemeinschaft Illschwang-Birgland wurde 1978 per Gesetz gebildet und besteht aus folgenden Mitgliedsgemeinden und Zweckverbänden:

  • seit 01.05.1978: Gemeinde Birgland
  • seit 01.05.1978: Gemeinde Illschwang
  • seit 01.05.1978: Verwaltungsgemeinschaft Illschwang mit Standesamt Illschwang
  • seit 01.01.1998: Schulverband Illschwang
  • seit 01.01.2001: Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe
  • seit 01.05.2002: Zweckverband zur Wasserversorgung der Illschwang-Gruppe

Der Sitz der VG Illschwang-Birgland ist in Illschwang. Der Gemeinschaftsvorsitzende der VG Illschwang ist zur Zeit der erste Bürgermeister der Gemeinde Illschwang, seine Stellvertreterin ist die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Birgland.

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

Eine Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden. Gemäß dem Leitfaden „Verwaltungsgemeinschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren von 1991 kann man sie als gemeindliches Dienstleistungszentrum bezeichnen. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder.

Andere Zweckverbände können ihre Verwaltungsaufgaben durch Zweckvereinbarung auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

Was sind die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft?

Die Aufgaben der Verwaltung sind üblicherweise auf verschiedene Sachgebiete verteilt. In der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang-Birgland sind dies:

  • Amtsleitung
  • Sachgebiet 10: Allgemeine Verwaltung mit Standesamt
  • Sachgebiet 20: Finanzverwaltung mit Kasse.
Was sind die Rechtsgrundlagen?

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für diesen Zusammenschluss sind die Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO) sowie die Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) – (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVGemO), die auch den Geschäftsgang in der Kommune regeln.