Vorübergehender Ausschank von Alkohol (Gestattung nach § 12 GastG)

Vorübergehender Ausschank von Alkohol (Gestattung nach § 12 GastG)

Für den vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken ist eine Gestattung der Gemeinde erforderlich. Diese muss für jede Veranstaltung gesondert beantragt werden.

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und keine weitere Prüfung notwendig ist, gilt die Gestattung nach Ablauf von zwei Wochen als erteilt.

Die Erteilung der Gestattung ist kostenfrei.

Bitte senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail an meldeamt@illschwang.de:

  • den vollständig ausgefüllten PDF-Antrag
  • die entsprechenden Jugendschutzzertifikate
  • die Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

Knarr Marlene

Zimmer 002

Tel.-Nr.: 09666 / 9131-12

Mail: knarr@illschwang.de

 

Gebhard Markus

Zimmer 002

Tel.-Nr.: 09666 / 9131-22

Mail: gebhard@illschwang.de