Abgabe der Grundsteuererklärung

Abgabe der Grundsteuererklärung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

derzeit werden alle Grundstückseigentümer vom Bayerischen Landesamt für Steuern angeschrieben und zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.

Variante zum Ausfüllen am PC ist jetzt verfügbar unter grundsteuer.bayern.de

Wichtig: Diese Variante nicht handschriftlich ausfüllen, da dass später zu Problemen beim digitalen Erfassen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Papiervordrucke zur Grundsteuererklärung sind ab 1. Juli 2022 verfügbar
Flurstücksnummer, Gemarkung, Gemarkungsnummer und amtliche Flächen

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 können Sie ausgewählte Daten, wie z. B. Flurstücksnummer, Gemarkung, Gemarkungsnummer und amtliche Flächen, aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 1. Januar 2022 kostenlos über das Internetportal atlas.bayern.de abrufen. Beim BayernAtlas-Grundsteuer handelt es sich um ein Angebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung.

Sie haben Fragen dazu?

Die Bayerische Steuerverwaltung ist der richtige Ansprechpartner:
Tel.: 089 30700077
Mo.- Do.: 08.00-18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr

Zusätzliche Informationen:
www.grundsteuer.bayern.de

Informationsschreiben der Verwaltungsgemeinschaft
Amtliche Bekanntmachung zur „Grundsteuerreform“

Die Gemeindeverwaltung kann zum Verfahren leider keine Auskünfte geben – bitte sehen Sie von Rückfragen ab.