Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Illschwang startet für das dritte Förderverfahren eine weitere Markterkundung und veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Gemeinde Illschwang bittet daher alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 23.05.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die erforderlichen Informationen und Unterlagen können von den Anbietern nachfolgend herunterladen werden: