Förderschritt: 2 Markterkundung

Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Gemäß der gültigen Breitbandrichtlinie in Bayern vom 09.07.2014 wurde von der Gemeinde Illschwang im zweiten Verfahrensschrift die Markterkundung gestartet.

Die Markterkundung soll sicherstellen, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze in den kommenden drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten.

Die erforderlichen Informationen und Unterlagen können von den Anbietern nachfolgend herunterladen werden:

Die Stellungnahme der Netzbetreiber muss bis spätestens 22. September 2014 erfolgen.