Förderschritt 2: Markterkundung
Ist-Versorgung und vorläufiges Erschließungsgebiet 1
Gemäß der gültigen Breitbandrichtlinie in Bayern vom 09.07.2014 (BbR) wurde von der Gemeinde Illschwang die Markterkundung für das zweite Förderverfahren gestartet.
Die Markterkundung soll sicherstellen, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze in den kommenden drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten.
Die Stellungnahme der Netzbetreiber muss bis spätestens 30. November 2015 erfolgen.
Die erforderlichen Informationen und Unterlagen können von den Anbietern nachfolgend herunterladen werden: