10 Jan. Informationen zur Grundsteuer
Da die bislang erhobene Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr zulässig ist, wurde eine Neuberechnung der Datenbasis mit aktuellen Werten verlangt.
Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Der Begriff der Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann.
Dass dabei einige Grundstückseigentümer künftig teils deutlich höhere Beträge als bisher zu zahlen haben, ist demnach nicht zu vermeiden. Zum Teil liegt das an der neuen Berechnungsgrundlage (wodurch aber auch viele Grundstücke günstiger werden), häufig aber auch daran, dass durch die neue Datenerhebung zu Größe und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Teil gravierende Änderungen (Beispielsweise bislang nicht gemeldete ausgebaute Dachgeschosse) gegenüber der letzten allgemeinen Erhebung im Jahr 1962 festgestellt wurde.
Die Verwaltungsgemeinschaft Illschwang weist darauf hin, dass sie auf die der Grundsteuer zu Grunde liegenden Grundlagenbescheide keinerlei Einfluss hat! Sollten Sie Einwendungen gegen die Höhe des Grundlagenbescheides haben, wenden Sie sich bitte NICHT an die Verwaltungsgemeinschaft Illschwang, sondern an das Finanzamt Amberg.
Sie erhalten einen Grundsteuerbescheid, wenn sie zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer des entsprechenden Grundstücks waren. Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, so hat diesen das Finanzamt noch nicht nachvollzogen. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Amberg.
Bei den von der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang versendeten Grundsteuerbescheiden wird zwingend die durch das Finanzamt Amberg übermittelten Grundlagenbescheide zu Grunde gelegt. Die Einheitswerte dieser Grundlagenbescheide werden daraufhin lediglich mit dem neuen Grundsteuerhebesatz multipliziert, wodurch sich die neue Grundsteuerhöhe ergibt.
Weitere Auskünfte kann Ihnen auch die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077 erteilen. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.