
- Michael Hufnagel
- Verwaltungsfachangestellter
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5 92278 Illschwang
- 09666 9131-15
- 09666 9131-25
- hufnagel@illschwang.de
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn
Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Birgland bzw. Illschwang dreifach einzureichen (ein Exemplar erhalten Sie mit der Genehmigung, ein Exemplar verbleibt bei der Gemeinde und ein Exemplar verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde). Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung.
Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall folgende Unterlagen einzureichen:
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Freiflächengestaltungsplan oder Baumbestandserklärung erforderlich sein; hierzu erteilt Ihre Bauaufsichtsbehörde Auskunft.
Allgemeine Informationen finden Sie hier:
http://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php
Ansprechpartner Illschwang
Ansprechpartner Birgland