
- Marlene Knarr
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Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 12 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2-3 Wochen. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist sofort möglich.
Gültigkeit:
Voraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen:
Kosten (Stand 2018) :
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