
- Marlene Knarr
- Verwaltungsangestellte
- Sachbearbeiterin
- Am Dorfplatz 5 92278 Illschwang
- 09666 9131-12
- 09666 9131-25
- knarr@illschwang.de
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert bei:
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Volks- und Förderschulen die Gemeinden und Schulverbände; die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Notwendig ist die Beförderung im Sinne der Vorschriften für den Besuch des regelmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts an der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg
Ausnahme:
Ausnahme:
Wenn bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung dieser Schüler einen Betrag von derzeit 440,- Euro (ab 1. August 2017) im Schuljahr überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet.
Sonderregelung:
Für Sozialhilfeempfänger und kinderreiche Familien entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenbeteiligung, d. h. die notwendigen Fahrtkosten werden für diese Schüler in voller Höhe erstattet.