An-, Ab,- und Ummeldung von Einwohnern


Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde.
Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Damit traten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von den Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel zu beachten sind. Besonders hingewiesen wird auf die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung.
Um künftig sogenannte Scheinanmeldungen zu verhindern, müssen Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen (siehe Formular „Wohnungsgeberbestätigung“).
Diese Bescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Fristen:

  • Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

 

Formulare:



  • Kerstin Prügel
    • Kerstin Prügel
    • Verwaltungsangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-12
    • 09666 9131-25
    • pruegel@illschwang.de
  • Margit Götz
    • Margit Götz
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-22
    • 09666 9131-25
    • goetz@illschwang.de