Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Durch Satzung kann bestimmt werden, dass die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) ein. Die für die Abmarkung zuständige Behörde wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.
Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.
Ansprechpartner Illschwang
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- Michael Hufnagel
- Verwaltungsfachangestellter
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-15
- 09666 9131-25
- hufnagel@illschwang.de
Ansprechpartner Birgland
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- Martin Aures
- Verwaltungsfachangestellter
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-16
- 09666 9131-25
- aures@illschwang.de