Gaststättenerlaubnis


Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen.

Wenn Sie auf Dauer ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Antrag auf Gaststättenerlaubnis:

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9333128442



  • Marlene Knarr
    • Marlene Knarr
    • Verwaltungsangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-12
    • 09666 9131-25
    • knarr@illschwang.de
  • Margit Götz
    • Margit Götz
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-22
    • 09666 9131-25
    • goetz@illschwang.de