Hundesteuer


Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Weil die Hundesteuersatzungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen können, ist eine Bewertung konkreter Steuerbescheide nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Hundesteuersatzung möglich.

Die Satzung finden Sie unter diesem link.

  • Julia Singer
    • Julia Singer
    • Verwaltungsangestellte
    • Kassenverwalterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-23
    • 09666 9131-25
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