Jagdschein


Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (an der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild Größe 6 mal 4 cm
  • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung. Aus dem Nachweis müssen sich die Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.


  • Marlene Knarr
    • Marlene Knarr
    • Verwaltungsangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-12
    • 09666 9131-25
    • knarr@illschwang.de
  • Margit Götz
    • Margit Götz
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-22
    • 09666 9131-25
    • goetz@illschwang.de