In der Entwässerungssatzung ist vorgesehen, dass Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen müssen.
Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht.
Die entsprechenden Satzungen für Ihre Gemeinde finden Sie hier.
Ansprechpartner Illschwang
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- Michael Hufnagel
- Verwaltungsfachangestellter
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-15
- 09666 9131-25
- hufnagel@illschwang.de
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- Bauhof
- Am Kohlberg 2
92278 Illschwang - 09666 1441
- bauhof@illschwang.de
Ansprechpartner Birgland
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- Martin Aures
- Verwaltungsfachwirt
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-16
- 09666 9131-25
- aures@illschwang.de
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- Thomas Müller
- Klärwärter
- Kläranlage 1
92262 Birgland - 09625 914332
- 09666 139530
- klaerwaerter@birgland.de