Kanalanschluss


In der Entwässerungssatzung ist vorgesehen, dass Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen müssen.
Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht.

Die entsprechenden Satzungen für Ihre Gemeinde finden Sie hier.



Ansprechpartner Illschwang

  • Michael Hufnagel
    • Michael Hufnagel
    • Verwaltungsfachangestellter
    • Sachbearbeiter
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-15
    • 09666 9131-25
    • hufnagel@illschwang.de

Ansprechpartner Birgland

  • Martin Aures
    • Martin Aures
    • Verwaltungsfachwirt
    • Sachbearbeiter
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-16
    • 09666 9131-25
    • aures@illschwang.de