Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 12 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2-3 Wochen. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist sofort möglich.
Wichtige Informationen zu Ihrem Personalausweis
Gültigkeit:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis höchstens: 3 Monate
Voraussetzungen:
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter, eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig
- Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweisbewerber (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Kosten (Stand 2018) :
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Weitere Informationen / Downloads:
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- Marlene Knarr
- Verwaltungsangestellte
- Sachbearbeiterin
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-12
- 09666 9131-25
- knarr@illschwang.de
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- Margit Götz
- Verwaltungsfachangestellte
- Sachbearbeiterin
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-22
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- goetz@illschwang.de