Trinkwasserqualität


Der Vollzug der Trinkwasserverordnung durch die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und die staatlichen Überwachungsbehörden (Gesundheitsämter) soll eine einwandfreie Trinkwasserversorgung der Verbraucher sicherstellen. Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft gibt es drei Zweckverbände zur Wasserversorgung, die dies für die Gemeindebewohner leisten.

Qualitätssicherung

Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verantwortlich für die einwandfreie Qualität des von ihnen gelieferten Trinkwassers.
Dies müssen sie durch eigene Untersuchungen sicherstellen. Die Untersuchungen dürfen nur von akkreditierten Labors durchgeführt werden, die – nach Prüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – in eine vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit veröffentlichte Liste aufgenommen werden.
Unabhängig davon werden die Wasserversorgungsanlagen von den staatlichen Gesundheitsämtern amtlich überwacht.

Verbraucherinformation

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass die Verbraucher mindestens jährlich durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlage über die Qualität des Trinkwassers durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial informiert werden. Die Informationspflicht umfasst bei einer Wasseraufbereitung auch die verwendeten Aufbereitungsstoffe. Ferner müssen die Verbraucher über ausnahmsweise zugelassene Abweichungen von den Vorgaben der Trinkwasserverordnung oder Verwendungsbeschränkungen informiert werden.