Veranstaltungen Anzeige & Erlaubnis


Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzeigen.
Wer eine Großveranstaltung veranstalten will, muss dies unter Vorlage eines detaillierten Veranstaltungskonzeptes mindestens 4 Monate vorher schriftlich anzeigen.
Weitere Auskünfte über Ausnahmen und Sonderregelungen erteilen Ihnen gerne unsere Ansprechpartnerinnen.



  • Marlene Knarr
    • Marlene Knarr
    • Verwaltungsangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-12
    • 09666 9131-25
    • knarr@illschwang.de
  • Margit Götz
    • Margit Götz
    • Verwaltungsfachangestellte
    • Sachbearbeiterin
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-22
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    • goetz@illschwang.de