Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzeigen.
Wer eine Großveranstaltung veranstalten will, muss dies unter Vorlage eines detaillierten Veranstaltungskonzeptes mindestens 4 Monate vorher schriftlich anzeigen.
Weitere Auskünfte über Ausnahmen und Sonderregelungen erteilen Ihnen gerne unsere Ansprechpartnerinnen.
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- Marlene Knarr
- Verwaltungsangestellte
- Sachbearbeiterin
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-12
- 09666 9131-25
- knarr@illschwang.de
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- Margit Götz
- Verwaltungsfachangestellte
- Sachbearbeiterin
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-22
- 09666 9131-25
- goetz@illschwang.de