Wasserversorgung


Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis.
Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang. Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang/Birgland gibt es drei Zweckverbände zur Wasserversorgung.

Alles relevanten Satzungen und Verordnungen finden Sie hier.



Ansprechpartner Illschwang

  • Michael Hufnagel
    • Michael Hufnagel
    • Verwaltungsfachangestellter
    • Sachbearbeiter
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-15
    • 09666 9131-25
    • hufnagel@illschwang.de

Ansprechpartner Birgland

  • Martin Aures
    • Martin Aures
    • Verwaltungsfachwirt
    • Sachbearbeiter
    • Am Dorfplatz 5
      92278 Illschwang
    • 09666 9131-16
    • 09666 9131-25
    • aures@illschwang.de