Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis.
Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang. Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang/Birgland gibt es drei Zweckverbände zur Wasserversorgung.
Alles relevanten Satzungen und Verordnungen finden Sie hier.
Ansprechpartner Illschwang
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- Michael Hufnagel
- Verwaltungsfachangestellter
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-15
- 09666 9131-25
- hufnagel@illschwang.de
Ansprechpartner Birgland
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- Martin Aures
- Verwaltungsfachwirt
- Sachbearbeiter
- Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang - 09666 9131-16
- 09666 9131-25
- aures@illschwang.de